Cycling Europe

Fahr Rad - Entdecke die Welt neu

Verschmutzte Radwege

Rutschbahn über den Gattberg (L87)

gattberg Radweg an der Icker Landstraße wieder gefährliche Rutschbahn

Bereits im letzten Herbst und Winter hatte sich der Radweg an der Icker Landstraße zwischen Belm und Icker streckenweise in eine Rutschbahn verwandelt. Nasses Laub bedeckte ihn dort, wo er durch den Wald führt. Anscheinend fühlte sich niemand verantwortlich dafür, den gefährlichen Belag zu beseitigen.

In diesem Jahr scheint sich das Spiel zu wiederholen. Am 23. November ist das Foto oben entstanden. Der Radweg ist wiederum vollkommen mit Laub bedeckt. Da es sich um einen außerörtlichen Abschnitt handelt, sind nicht die Anlieger verpflichtet, das Laub auf den Radwegen zu beseitigen, sondern hier muss das Land Niedersachsen bzw. in Vertretung die zuständige Straßenmeisterei aktiv werden. Tut sie aber nicht.

Bei unseren Rennradtouren im Osnabrücker Umland konnten wir feststellen, dass im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Radwege zügig vom Laub oder - bei tieferen Temperaturen - ebenso zügig von Schnee und Eis befreit werden. Das fällt besonders auf, wenn man sich über eisglatte Straßen und Radwege aus dem Stadtgebiet heraus gearbeitet hat und die NRW-Grenze überfährt. Die Radwege sind dort selbst morgens schon geräumt und in der Regel gut befahrbar. In Niedersachsen dagegen wartet man anscheinend auf wärmeres Wetter oder setzt auf den Wind, das himmlische Kind. Das wird's schon richten. Tut es aber nicht.

Fazit
Wir sollen möglichst vom Auto auf das Fahrrad umsteigen, die Umwelt schonen, die Straßen entlasten. Aber selbst die Grundvoraussetzungen für den Umstieg werden nicht geschaffen: Radverkehrsanlagen müssen nicht nur vorhanden, sie müssen auch gefahrlos benutzbar sein. Land und Gemeinden zeigen sich gleichgültig. Schlimmer noch: Sie handeln zutiefst verantwortungslos gegenüber den radfahrenden BürgerInnen. Zuständig ist wahrscheinlich die Straßenmeisterei in Bohmte. Verantwortlich sind aber letztlich die politischen Mandatsträger. Sie entscheiden, wohin grundsätzlich die Gelder fließen, ob Straßenmeistereien überhaupt die personellen Voraussetzungen mitbringen, neben den Fahrbahnen auch die Radverkehrsanlagen in befahrbarem Zustand zu halten.

  ↑