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Neue Wege für Radfahrer

Bürger bauen erfolgreich Radwege -
neuerdings sogar zwischen Bundesländern

absteigen

Er ist schon lange überfällig - der Radweg an der Landesstraße zwischen Hollage und Halen

Neulich auf dem Weg in den Feierabend fielen mir bei einem Schlenker über Wersen und Halen die Transparente an der Halener Kanalbrücke ins Auge. Die Initiative "Bürger-Radweg Hollage-Halen e.V." wirbt für den Bau eines Radweges über Kanal und Hase zwischen dem niedersächsischen Hollage und dem auf NRW-Gebiet liegenden Halen. Hier sollen nun endlich die Fehler der Vergangenheit wieder gut gemacht werden. Die Initiative plant und baut seit Jahren - unter anderem Namen bisher - Bürgerradwege. In ihrem Flyer zum Bürgerradweg zwischen Hollage und Halen berichtet sie auch über bisherige, erfolgreiche Aktivitäten: "... Gebaut haben wir den Regenbogenradweg (Büren-Wersen), den Weg durch die Deewege (Halen-Wersen) und den Radweg an der Achmerstraße (Halen-Büren). Diese Radwege nutzen täglich hunderte ...".

Eben diese Radwege nutze auch ich häufiger auf meinen Wegen von Wersen nach Büren oder Halen (Hollage), wenn ich mit dem Rennrad unterwegs bin, da sie gut zu befahren sind. Allerdings ist mir nun unterwegs aufgefallen, dass für die erwähnten Radwege inzwischen die Benutzungspflicht aufgehoben worden ist. Nach geltendem Recht wären diese Wege damit straßenbegleitende Gehwege, und dürften von Radfahrern gar nicht mehr benutzt werden, ausgenommen von Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.

    Betroffen sind die folgenden Strecken
  • Büren - Wersen (K47)
  • Halen - Wersen (K23)
  • Halen - Büren (K15, K47)

So sind aber die Maßnahmen des Landkreises nicht gemeint und auch nicht zu verstehen. Alle Radfahrer sollen diese Wege weiterhin frei nutzen können. Sie hätten jetzt die Wahl: Straße oder Radweg. Leider hat der Gesetzgeber bisher versäumt, eine wichtige Lücke in der Straßenverkehrsordnung zu schließen. Einerseits wurde die Pflicht, vorhandene Radwege zu nutzen, zur Ausnahme erklärt, untermauert durch höchstrichterliches Rechtsprechung (BVerwG 3 C 42.09), andererseits fehlt die Möglichkeit, Radwege entsprechend zu kennzeichnen.

In Österreich gibt es für diese Fälle inzwischen ein offizielles Verkehrszeichen.
Es weist Radwege aus, auf denen Radfahrer die gleichen Rechte haben wie auf einem benutzungspflichtigen Radweg, auf denen ihnen aber die Benutzung freigestellt ist:

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Gehwege sind Gehwege sind Gehwege ... 
Ausnahme: Kinder
siehe oben
Ausnahme: Gehweg + "Radfahrer frei"
Mit dem Zusatz „Radfahren frei/erlaubt“ (o.ä.) dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren, allerdings mit Einschränkungen: So muss der Radfahrer sein Tempo an den Fußverkehr anpassen und notfalls anhalten, um Fußgänger vorbei zu lassen etc. Ob es überhaupt empfehlenswert ist, solche Wege anstelle der Fahrbahn zu benutzen, ist eine andere Frage.
Gehweg: Mit oder ohne Schild?
Das "Gehweg"-Schild (Z239) braucht nur dann aufgestellt zu werden, wenn ansonsten nicht klar wäre, dass der Weg ein Gehweg ist.
MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn verläuft, und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein Gehweg — kein Radweg!
Quelle: ADFC Diepholz (http://www.adfc-diepholz.de/gehwege-sind-gehwege-sind-gehwege/)

Ein ganz besonderer Geniestreich:
absteigen
Autobahn gebaut, Radfahrer vergessen:
Der Durchlass ist zu schmal, also sollen Radfahrer mal wieder absteigen?

Vor der Autobahnunterführung zwischen Wersen und Achmerstraße/Büren (K47) wird eine Gefahrenstelle ausgeschildert mit dem Zusatz "Radfahrer absteigen". Radfahrer sollen also mal wieder die Sünden des automobilen Straßenbaus ausbaden?
Dieses Zusatzschild ist übrigens in der Straßenverkehrsordnung gar nicht vorgesehen, wird aber gern von Behörden oder Baufirmen eingesetzt, um sich aus der Verantwortung ziehen zu können. falls in dem derart beschilderten Bereich ein fahrender Radfahrer tatsächlich zu Schaden kommt.

Wie soll man weiter verfahren - als Radfahrer, als Gemeinde, als Gesetzgeber?

Würde man jetzt als Notlösung "Gehweg"-Schilder (Z239) aufstellen mit dem Zusatz "Radfahrer frei", könnte man zwar diese Gehwege als Radfahrer wieder vollkommen legal mit benutzen, müsste aber im Zweifelsfall Schritt fahren oder notfalls sogar anhalten, falls Fußgänger sich auf dem Weg befinden. Das wäre auf jeden Fall keine akzeptable Alternative. Aus der Erfahrung vieler Radfahrer wissen wir, dass auf den hier aufgeführten Wegen keine Konflikte mit Fußgängern bekannt sind. Die Radwege sind also in der Alltagspraxis weiterhin genauso zu befahren wie vor dem Schildersturm. Aber der Gesetzgeber ist dringendst gefragt, hier eine Lösung zum Beispiel nach österreichischem Vorbild zu schaffen.

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